Eine plötzlich eintretende Erkrankung verändert das eigene Leben von einem Moment auf den anderen. Völlig aus ihrem Lebensrhythmus herausgerissen, beginnt für die meisten Patienten erst in der Rehabilitation die Planung und Neuordnung. Der Sozialdienst der Moritz-Klinik kann Ihnen und Ihren Angehörigen in dieser Situation weiterhelfen. Hier können Sie sich informieren und erhalten persönliche Hilfe, wertvolle Tipps und Lösungsansätze.
Unsere Mitarbeiterinnen beraten in sozial-rechtlichen Fragen und im Hinblick auf mögliche finanzielle Ansprüche. Wir helfen Ihnen bei der Rückkehr ins Berufsleben oder bei der Vorbereitung Ihrer Entlassung und Nachsorge. Auch Angehörige finden hier stets ein offenes Ohr.
Auf Wunsch können Beratungstermine mit dem Sozialdienst telefonisch vereinbart werden. Angehörigen von Patienten in der Neurologie (Phase B und C) stellen wir das Beratungsangebot in der Anreisewoche persönlich vor. Für die Zeit nach der Rehabilitation werden Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen vermittelt.
Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Gesprächstermin, wenn sie zu folgenden Themen eine individuelle Beratung benötigen. In der Regel dauert ein Beratungsgespräch ca. 30 Minuten.
Bei Bedarf können auch weitere Termine vereinbart werden.
- Erkennen und Auseinandersetzung mit der aktuellen Konfliktsituation
- Erarbeiten und Vermittlung von Lösungsmöglichkeiten
- Beratung zum Schwerbehindertengesetz
- Rentenberatung
- Betreuungsrecht
- Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung
Organisation der Weiterversorgung und -behandlung in Spezialeinrichtungen, Tagesbetreuungen usw.
- Vermittlung einer Langzeittherapie bei Suchtkranken
- Vermittlung in Selbsthilfegruppen
- Vermittlung von stationären Pflegeeinrichtungen oder Tagesbetreuung
- Vermittlung von ambulanter Pflege und betreutem Wohnen
- Beratung bei der Wohnungssuche und zu betreuten Wohnformen
- Beratung zu möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
- Vermittlung von Haushaltshilfen
- Vermittlung von Mahlzeitendiensten
- Kontaktaufnahme zum Hausarzt
- Vorbereitung, Beratung und Einleitung beruflicher Wiedereingliederung
- Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern
- Zusammenarbeit mit Reha-Beratern der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Thüringen sowie Reha-Managern der Berufsgenossenschaften
- Arbeitslosengeld I und II
- Lohnfortzahlung
- Krankengeldzahlung durch Krankenkassen
- Übergangsgeldzahlung durch Rentenversicherungsträger
- Verletztengeld
- Rentenansprüche
- Leistungen der Pflegeversicherung